Wer braucht ein Sperrkonto?

Ein Sperrkonto benötigen Sie, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und beispielsweise aus einem der folgenden Länder kommen:

  • Türkei
  • China
  • Indien
  • Russland
  • Ukraine
  • Kamerun
  • Vietnam
  • Marokko

In diesen und vielen weiteren Ländern müssen Sie bei Ihrem Visumsantrag nachweisen, dass Sie dazu in der Lage sind, sich während Ihres Aufenthaltes in Deutschland selbst zu versorgen. Die gängigste Methode hierzu ist die Eröffnung eines deutschen Sperrkontos. Ob Sie für Ihr Visum ein Sperrkonto benötigen, erfahren Sie bei der zuständigen Botschaft oder dem Generalkonsulat.

Sollten Sie aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Großbritannien, Nordirland, den USA oder aus einem Land der „Schengen-Staaten“ kommen, benötigen Sie nur eine Aufenthaltserlaubnis, kein Studenten-Visum, und damit auch kein Sperrkonto.

Gibt es Alternativen zum Sperrkonto?

Tatsächlich ist die Einrichtung eines deutschen Sperrkontos nicht die einzige Möglichkeit, den Behörden nachzuweisen, dass man sich während seines Studiums in Deutschland selbst versorgen kann. Es werden unter Umständen auch akzeptiert:

 
  • der Nachweis eines Stipendiums;
  • eine beglaubigte Erklärung von Eltern, Verwandten oder anderen nahestehenden Personen, mit der diese sich gesetzlich verpflichten, Sie finanziell zu versorgen. Dazu müssen auch die Einkommensverhältnisse der Versorger nachgewiesen werden.

Der Nachweis eines Studentenjobs oder einer anderen geringfügigen Arbeitstätigkeit in Deutschland wird übrigens in der Regel von den Behörden nicht als Nachweis der Fähigkeit zur Selbstversorgung akzeptiert.

Die Eröffnung eines deutschen Sperrkontos ist also für die meisten die einfachste und schnellste Alternative, um die Fähigkeit zur Selbstversorgung nachzuweisen und damit eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. Und mit dem GBA-Sperrkonto geht das besonders schnell und besonders günstig!

Besteht für Sie eine Visumspflicht für die Einreise nach Deutschland?

Falls Sie nicht wissen, ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, schauen Sie in diese offizielle Liste des Auswärtigen Amtes. Dort finden Sie alle Länder, für die eine Visumspflicht besteht bzw. nicht besteht, sowie zusätzliche Informationen.

Warum nicht einfach mal reinschnuppern?

Sie können unbesorgt auf "Sperrkonto jetzt eröffnen" klicken und mal in den (englischsprachigen) Anmeldevorgang reinschnuppern. Dann werden Sie sehen, dass wir mit Ihnen zunächst einmal wichtige Fragen klären, bevor wir konkret nach Ihren Kontaktdaten fragen. Und keine Sorge: Bevor Sie tatsächlich verbindlich bestellen, werden Sie in aller Deutlichkeit und unmissverständlich darauf hingewiesen. Also, schnuppern Sie mal rein!

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-995

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Wenn Sie den Sperrbetrag bereits überwiesen haben, wenden Sie sich im Falle von Fragen bitte an Expatrio.